Einladung zur Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026
Datum: Dienstag, 9. Juni 2026
Zeit: 20.00 Uhr
Ort: Chipfhalle, Dorfstrasse 34, 3465 Dürrenroth
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
2. Verschiedenes
Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 9. Juni 2026 in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und gleichzeitig seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Dürrenroth Wohnsitz haben, sind stimmberechtigt und zur Versammlung freundlich eingeladen.
Aktenauflage:
Die Jahresrechnung 2025 kann zehn Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeschreiberei eingesehen oder gratis auf Papier bezogen werden.
Zudem wird die Bevölkerung spätestens ab dem 29. Mai 2026 mit dem Info-Bulletin 1/2026 sowie auf der Internetseite der Einwohnergemeinde (www.duerrenroth.ch) über die Vorlagen orientiert.
Hinweise:
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (sog. Rügepflicht; vgl. Art. 33 Abs. 1 des Organisationsreglements Dürrenroth [OgR] sowie Art. 49a Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern [GG]). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 33 Abs. 2 OgR sowie Art. 49a Abs. 3 GG).
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in 3550 Langnau i.E. einzureichen (vgl. Art. 60, 63 und 65 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern [VRPG]).
Der Gemeinderat