Abstimmung und Wahlen

In Gemeindeangelegenheiten gibt es in Dürrenroth im Normalfall keine Abstimmungen. Über diese Geschäfte entscheidet die Gemeindeversammlung. Hingegen werden der Gemeinderat und der Gemeindepräsident im Mehrheitswahlverfahren (Majorz-System) an der Urne gewählt. Die ordentlichen Wahlen finden alle vier Jahre statt. Nach einem Rücktritt während der Legislatur sind jeweils Ersatzwahlen nötig, sofern nicht eine stille Wahl stattfindet.

Für die Durchführung der kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen besteht ein Wahl- und Abstimmungsausschuss. Dieser wird vom Gemeinderat jeweils für zwei Jahre gewählt. Dem Ausschuss gehören mindestens fünf stimmberechtigten Personen an. Für den Ausschuss besteht Amtszwang.

Wie in allen bernischen Gemeinden ist in Dürrenroth sowohl die briefliche Stimmabgabe als auch die Stimmabgabe an der Urne möglich. Das Abstimmungslokal befindet sich im Kreuzstock und ist an den Abstimmungssonntagen jeweils von 11 bis 12 Uhr geöffnet.