Wegzug ins Ausland
Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht. Sie besteht somit im Jahr des Wegzuges nur während eines Teils des Jahres (sogenannte unterjährige Steuerpflicht). D.h. vor Ihrem Wegzug müssen Sie noch eine Steuererklärung ausfüllen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vom 01.01. bis zum Wegzugsdatum deklarieren.
Zudem müssen Sie eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt geben. Melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der Steuerverwaltung der Gemeinde Dürrenroth (062 959 01 11) oder direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau (031 633 60 01), damit die Steuerveranlagung noch vor dem Wegzug ins Ausland vorgenommen werden kann (mindestens 1 Monat vorher).
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine steuerliche Abmeldung ins Ausland nur vorgenommen wird, wenn im Ausland ein neuer Wohnsitz begründet wird. Bitte nehmen Sie den Lohnausweis, das Kündigungsschreiben des Arbeitsverhältnisses und der Wohnung, die Bestätigung einer allfälligen Pensionskassenauszahlung, das Visum und die Aufenthalts- oder die Arbeitsbewilligungen des jeweiligen Landes zur Abmeldung mit.
Bei einem längeren Auslandaufenthalt (z.B. Sprachaufenthalt, Weltreise) müssen Sie keine steuerliche Abmeldung ins Ausland machen. Teilen Sie der Steuerverwaltung der Gemeinde Dürrenroth in diesen Fällen jedoch ebenfalls eine Zustelladresse mit, damit allfällige Steuerrechnungen trotzdem zugestellt werden können.
Sollten Sie in der Gemeinde Dürrenroth weiterhin eine Liegenschaft besitzen oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, bleiben Sie bei einem Wegzug ins Ausland weiterhin im Kanton Bern sowie der Gemeinde Dürrenroth teilweise für diese Einkommens- und Vermögensverhältnisse steuerpflichtig.