Steuerwesen
Hier finden Sie einige Informationen und Tipps rund um die Steuererklärung:
Hier finden Sie einige Informationen und Tipps rund um die Steuererklärung:
Ab 1. Januar 2021 können natürliche Personen TaxMe-Online nur noch via BE-Login nutzen. Wer noch nicht registriert ist, wird automatisch auf die Sofortregistrierung weitergeleitet.
Ab 1. Januar 2021 funktioniert der Zugang zur NP-Steuererklärung nur noch mit «BE-Login». Das «STEK-Login» fällt weg.
Per 1. Januar 2021 gilt eine neue Fristverlängerungspraxis für das Einreichen der Steuererklärung für natürliche Personen (NP), juristische Personen (JP), nachträgliche ordentliche Veranlagungen (NOV) sowie unterjährige Steuerpflicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern ändert die Praxis: Jugendliche mit Jahrgang 2005 erhalten erstmals für das Steuerjahr 2023 eine Steuererklärung.
Das Einkommen und Vermögen minderjähriger Kinder wird den Eltern zugerechnet. Eine Ausnahme besteht beim eigenen Erwerbseinkommen, welches Minderjährige selber zu versteuern haben. Bisher haben alle Jugendlichen im Kanton Bern deshalb mit 16 Jahren eine Steuererklärung erhalten. Meist ist das Erwerbseinkommen aber so tief, dass keine Steuer resultiert.
Ab Steuerjahr 2020 wurde dies daher angepasst, sodass Jugendliche erstmals mit 18 Jahren eine Steuererklärung erhalten. All jene mit Jahrgang 2005 werden somit Anfang 2024 die Steuererklärung 2023 erhalten. Minderjährige, die bereits eine Steuererklärung ausgefüllt haben, erhalten unabhängig vom Alter auch weiterhin eine Steuererklärung.
Einreichefristen Ordentliche Steuererklärung:
Grundsätzlich ist die Steuererklärung bis zum 15. März abzugeben.
In folgenden Fällen gilt der 15. Mai als Abgabetermin:
Weitere Informationen finden Sie bei der Kantonalen Steuerverwaltung oder bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Auf der Internetseite www.steuern-easy.ch gibt es nützliche Tipps und Tricks zum Ausfüllen der Steuererklärung für Jugendliche.
Viel Spass beim Steuerprofi werden!