Einladung zur ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde
Dienstag, 10. Dezember 2024 um 20.00 Uhr in der Chipfhalle, Dorfstrasse 34, 3465 Dürrenroth
Traktanden:
1. Budget 2025
• Genehmigung des Budgets der Erfolgsrechnung für das Jahr 2025; Festsetzen der Gemeindesteueranlage und der Liegenschaftssteuer;
• Kenntnisnahme des Budgets der Investitionsrechnung für das Jahr 2025;
• Orientierung über den Finanzplan 2025 bis 2029.
2. Verpflichtungskredit für den Ersatz der Wasserleitung in der Dorfstrasse; Genehmigung der Kreditabrechnung
3. Verschiedenes
Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 10. Dezember 2024 in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und gleichzeitig seit drei Monaten in der Gemeinde Dürrenroth Wohnsitz haben, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Aktenauflage:
Das Budget 2025 sowie die Kreditabrechnung des Ersatzes der Wasserleitung können ab dem 28. November 2024 bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder gratis bezogen werden.
Zudem wird die Bevölkerung spätestens ab dem 22. November 2024 mit dem Info-Bulletin 2/2024 sowie auf der Internetseite der Einwohnergemeinde (www.duerrenroth.ch) über die Vorlagen orientiert.
Hinweise:
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (sog. Rügepflicht; vgl. Art. 33 Abs. 1 des Organisationsreglements Dürrenroth [OgR] sowie Art. 49a Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern [GG]). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 33 Abs. 2 OgR sowie Art. 49a Abs. 3 GG).
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental in 3550 Langnau i.E. einzureichen (vgl. Art. 60, 63 und 65 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Bern [VRPG]).
Dürrenroth, 31. Oktober 2024
Gemeinderat Dürrenroth