Öffentliche Mitwirkung Anpassung Teilrichtplan Landschaft Emmental

Der bisherige Teilrichtplan Landschaft Emmental aus dem Jahr 2015 wird überarbeitet. Bis zum 25. Mai 2026 läuft die öffentliche Mitwirkung. Nach den Eingaben durch Gemeinden, Organisationen und Private wird der angepasste Teilrichtplan dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt. Ist der Teilrichtplan genehmigt, ist er wiederum für mehrere Jahre in Kraft.

Der Teilrichtplan Landschaft dient der Erhaltung und der Entwicklung der Landschaft und berücksichtigt dabei die kantonalen Vorgaben sowie neue Erkenntnisse und Grundlagen im Bereich Landschaft, Naturschutz und Erholung. Der Teilrichtplan Landschaft Emmental soll in den Bereichen Landschaftsschutz und Landschaftsentwicklung die regional wichtigen Inhalte zur Ergänzung des RGSK (Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts) liefern und die Gemeinden bei der Erarbeitung der Ortsplanungen unterstützen.

Die Regionalkonferenz Emmental lädt Gemeinden, Organisationen, Unternehmungen, Parteien und Bevölkerung ein, sich an der öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung des Teilrichtplanes Landschaft Emmental zu beteiligen.

Eingaben haben schriftlich zu erfolgen an Regionalkonferenz Emmental, Bahnhofstrasse 35, 3400 Burgdorf oder per E-Mail an katharina.wuethrich@region-emmental.ch. Eingabefrist ist der Montag, 25. Mai 2026.

Alle Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Regionalkonferenz Emmental.