Fakultatives Finanzreferendum Sanierung Dorfstrasse (Abschnitt Einmündung Bahnhofstrasse bis Dorfplatz)

Gegen den folgenden Ausgabenbeschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Dürrenroth kann das Referendum ergriffen werden (Art. 25 Abs. 1 OgR Dürrenroth).

Beschluss des Gemeinderats vom 26. Mai 2026:

Sanierung Dorfstrasse, Abschnitt Einmündung Bahnhofstrasse bis Dorfplatz; Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 187’500 Franken zulasten der Investitionsrechnung.

Für das Sammeln und Einreichen der Unterschriften ist Art. 25 Abs. 1 und 2 des OgR massgebend. Das Referendum gilt als zustandegekommen, wenn mindestens fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen das Referendumsbegehren unterzeichnen 
(per 29. Mai 2026: 823 Stimmberechtigte, d.h. nötig sind 41 Unterschriften).

Beginn der Referendumsfrist:                                                          5. Juni 2026

Ablauf der Referendumsfrist / Abgabe der Unterschriften
bei der Gemeindeschreiberei Dürrenroth:                                     6. Juli 2026

Aktenauflage: Während der Referendumsfrist liegen die Akten in der Gemeindeschreiberei Dürrenroth zur Einsicht auf.