Fakultatives Finanzreferendum Heizungssanierung "altes Gemeindehaus"
Gegen den folgenden Ausgabenbeschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Dürrenroth kann das Referendum ergriffen werden (Art. 25 Abs. 1 OgR Dürrenroth).
Beschluss des Gemeinderates vom 28. April 2026:
Heizungssanierung im «alten Gemeindehaus» (Ersatz der Heizung durch Anschluss an den Fernwärmeverbund Hueberhof), Schulhausstrasse 15, 3465 Dürrenroth; Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 70'000 Franken zulasten der Investitionsrechnung.
Für das Sammeln und Einreichen der Unterschriften ist Art. 25 Abs. 1 und 2 des OgR massgebend. Das Referendum gilt als zustandegekommen, wenn mindestens fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen das Referendumsbegehren unterzeichnen
(per 30. April 2026: 826 Stimmberechtigte, d.h. nötig sind 41 Unterschriften).
Beginn der Referendumsfrist: 7. Mai 2026
Ablauf der Referendumsfrist / Abgabe der Unterschriften
bei der Gemeindeschreiberei Dürrenroth: 8. Juni 2026
Aktenauflage: Während der Referendumsfrist liegen die Akten in der Gemeindeschreiberei Dürrenroth zur Einsicht auf.