Fakultatives Finanzreferendum Heizungssanierung "altes Gemeindehaus"

Gegen den folgenden Ausgabenbeschluss des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Dürrenroth kann das Referendum ergriffen werden (Art. 25 Abs. 1 OgR Dürrenroth).

Beschluss des Gemeinderates vom 28. April 2026:

Heizungssanierung im «alten Gemeindehaus» (Ersatz der Heizung durch Anschluss an den Fernwärmeverbund Hueberhof), Schulhausstrasse 15, 3465 Dürrenroth; Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 70'000 Franken zulasten der Investitionsrechnung. 

Für das Sammeln und Einreichen der Unterschriften ist Art. 25 Abs. 1 und 2 des OgR massgebend. Das Referendum gilt als zustandegekommen, wenn mindestens fünf Prozent der in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen das Referendumsbegehren unterzeichnen 
(per 30. April 2026: 826 Stimmberechtigte, d.h. nötig sind 41 Unterschriften).

Beginn der Referendumsfrist:                                                                         7. Mai 2026

Ablauf der Referendumsfrist / Abgabe der Unterschriften
bei der Gemeindeschreiberei Dürrenroth:                                                   8. Juni 2026
 

Aktenauflage: Während der Referendumsfrist liegen die Akten in der Gemeindeschreiberei Dürrenroth zur Einsicht auf.