Gesamtrevision Ortsplanung

Zusätzliche öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 3 und 4 BauG sowie Art. 122 Abs. 7 BauV Geringfügige Änderung des Art. 5 Abs. 4 Baureglement, des Anhangs A2 Baureglement und des Zonenplans Siedlung

Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Dürrenroth lag vom 29. April bis 31. Mai 2021 sowie zusätzlich nach Art. 60 Abs. 3 BauG vom 6. Januar bis 7. Februar 2022 öffentlich auf.

Der Gemeinderat Dürrenroth bringt nun gestützt auf Art. 60 Abs. 3 und 4 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) sowie Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die obenerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 16. März bis 17. April 2023, in der Gemeindeverwaltung Dürrenroth öffentlich auf. Sie sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde (www.duerrenroth.ch) aufgeschaltet. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Dürrenroth (Dorfstrasse 28, 3465 Dürrenroth) einzureichen.

Dürrenroth, den 13. März 2023

Der Gemeinderat